EBV-Tipp: Wie man Karosserieschäden richtig dokumentiert

§57a
14.05.2021

 
Die EBV bietet mit dem Karosserieblatt eine ­praktische Funktion, um relevante Karosserieschäden für die §57a-Überprüfung sicher zu dokumentieren. 

Bei der Pickerl-Überprüfung können auch ­augenscheinliche Kleinigkeiten wie Rost- und Karosserieschäden relevant werden. Und meist fangen die schweren Mängel bereits Jahre vorher an: Hier eine kleine Delle mit Lackabplatzer, da ein tiefer Kratzer bis runter auf das blanke Blech. Ist der Lack ab, kann Rost entstehen, da den Stahlblechen die Schutzschicht fehlt. Nimmt der Rost gefährliche Ausmaße an, muss sofort gehandelt werden, denn damit kann die Stabilität der Karosse gefährdet werden. 

Einfache Bedienmaske

Mit dem Karosserieblatt in der EBV können §57a-Prüfstellen in einer einfachen Bedienmaske jene Karosseriestellen, wo ein Schaden festgestellt wurde, einfach markieren. Die Kommentarfunktion erlaubt es dem Prüfer, das Schadensbild genauer zu beschreiben und eventuell Maßnahmen für die Zukunft festzuhalten. Neben einer nachvollziehbaren Schadenshistorie können Betriebe dank des Karosserieblatts auch ihre Begutachtungsqualität verbessern und sind für eventuelle Revisionen besser gerüstet.

Die Einschätzung, wann ein Rost- bzw. Karosserieschäden pickerlrelevant ist, ist dem Mängelkatalog in seiner aktuellen Fassung zu entnehmen. Grundsätzlich lohnt es sich, die Endkunden früh über Rostschäden aufzuklären, da sie anfänglich oftmals schneller und kostengünstiger repariert werden können, als wenn nach mehreren Wintern schon ganze Löcher das Blechkleid ­verunzieren.