NoVA: Galgenfrist für Nutzfahrzeuge

18.10.2021

 
Wegen bestehender Lieferengpässe soll die Erhöhung der NoVA für Nutzfahrzeuge nun erst im Mai 2022, und nicht wie geplant schon im November 2021, erfolgen. 

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist mit 1. Juli erhöht worden. Eine Übergangsfrist für Nutzfahrzeuge war bis 1. November geplant, soll nun aber bis 1. Mai 2022 verlängert werden. Grund dafür ist, dass die Fahrzeuglieferungen derzeit besonders lange dauern. Die Nutzfahrzeuge werden nach Ende der Übergangsfrist teurer. Viele Unternehmer haben aber noch welche bestellt, um die Übergangsfrist zu nutzen. Aufgrund der Lieferzeiten würden sie jetzt aber oft durch die Finger schauen.

ÖVP und Grüne planen nun einen entsprechenden Initiativantrag im Finanzausschuss am 3. November. Dieser kann dann am 19. November im Plenum des Nationalrats fixiert werden. Die Verlängerung der Übergangsfrist tritt nach dem Beschluss rückwirkend in Kraft, bestätigten ÖVP und Grüne auf APA-Anfrage. Der Kaufvertrag muss freilich rechtzeitig – vor Inkrafttreten der NoVA-Erhöhung – abgeschlossen worden sein. 

"Aufgrund von akut bestehenden erheblichen Verzögerungen in den Lieferketten der Automobilindustrie, unter anderem bedingt durch die Corona-Krise und Engpässen bei der Halbleiterproduktion, können derzeit Fahrzeugbestellungsvorgänge nicht mit der erforderlichen zeitlichen Sicherheit geplant und abgewickelt werden", heißt es in dem der KFZwirtschaft vorliegenden Antrag. Unter den akut bestehenden Umständen sei daher eine Erstreckung der Lieferfrist der Übergangsregelung erforderlich. Durch die unveränderte Voraussetzung eines Kaufvertragsabschlusses vor dem 1. Juni 2021 werde sichergestellt, dass die Anzahl der Kraftfahrzeuge, die in die Übergangsregelung fallen, durch die Verschiebung der Lieferfrist nicht
vergrößert wird, sondern lediglich Rechtssicherheit für die bereits bestehenden Kaufverträge geschaffen werde, so die Begründung. (apa/red)